Stellungnahme des VKMK zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin vom 25.09.2019

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin hat die Beschwerden gegen das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) abgelehnt. Hierzu nimmt der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger Berlin (VKMK) wie folgt Stellung. 

 WORUM GEHT ES IN DER ENTSCHEIDUNG? 

Im Kern wollten die Beschwerdeführer die seit dem 01.09.2018 geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen bei der Kindertagesbetreuung im KitaFöG überprüft wissen. Diese deckeln die monatlichen Beiträge, die von Eltern an die Kita gezahlt werden können. Derzeit gilt eine Obergrenze von 60 Euro im Monat plus Essensausgaben. Damit einhergehend wurde eine Meldepflicht eingeführt, die eine Auflistung über der Zusatzleistungen beinhaltet. Unter anderem führten die Beschwerdeführer an, dass die Regelungen zu Zusatzleistungen ohnehin schon durch Fördervereine der Kitas umgangen werden. Die Klage gegen die geltenden Beschränkungen für Zusatzleistungen wurde nun vom Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin abgewiesen. Das Gericht hat sich aber nicht inhaltlich geäußert, sondern in seiner Begründung nur klargestellt, dass die Beschwerdeführer „nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft haben beziehungsweise, dass die Kläger nicht beschwerdebefugt“ sind. Es hat insbesondere nicht erklärt, dass das geänderte Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) verfassungskonform ist. Die juristische Entscheidung zum Thema ist also noch nicht gefallen. 

WAS IST UNSERE POSITION? 

Bei dieser Debatte geht es um die Förderung unserer Kinder. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass sie die gleichen Bildungschancen haben, wie die Kinder in anderen Bundesländern - und das ist noch nicht der Fall. Die angesprochene Finanzierung der Mehrkosten durch einen Förderverein stellt aus unserer Sicht kein Problem dar. Sie ist juristisch umfassend durch das Vereinsrecht gedeckt und wurde darüber hinaus auch ausdrücklich von der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Scheeres, auf der Pressekonferenz vom 11. April 2018 für gut und zulässig befunden. Um die Qualität der Kinderbetreuung in Berlin zu verbessern sowie die Wahlfreiheit der Eltern zu gewährleisten, brauchen wir allerdings die Innovations- und Gestaltungskraft der unabhängigen, freien Träger. Dafür muss es einen gerechten Wettbewerb geben. Bedauerlicherweise werden derzeit die freien Träger gegenüber den staatlichen Eigenbetrieben weiterhin in vielen Bereichen benachteiligt.

WAS FORDERN WIR? 

Für die Lösung der Kita-Krise benötigen wir eine offene und ehrliche Debatte über eine echte „100%-Finanzierung“. Dazu bedarf es unter anderem einer Offenlegung der tatsächlichen Sachkosten sowie einer angemessenen Kostenerstattung der Mieten. Es müssen jetzt die pädagogischen Fachkräfte durch kaufmännische Verwaltungskräfte von den ausufernden Verwaltungslasten befreit werden. Dieses muss durch die Bereitstellung der notwendigen Gelder im kommenden Berliner Haushalt 2020/21 deutlich werden. Des Weiteren müssen die Gelder für die Sprachförderung der Kinder nichtdeutscher Herkunft (NDH) bereits ab dem ersten Kind und nicht erst nach Erreichen einer 40% Quote den Trägern gewährt werden.