Erbfalle Herkunft: Wenn das Elternhaus über Zukunftschancen entscheidet
Der heutige Welttag der sozialen Gerechtigkeit ist für uns Anlass mal wieder einen Blick auf ebendiese in Deutschland zu werfen - mit einem besonderen Fokus auf die soziale Mobilität.
Der heutige Welttag der sozialen Gerechtigkeit ist für uns Anlass mal wieder einen Blick auf ebendiese in Deutschland zu werfen - mit einem besonderen Fokus auf die soziale Mobilität.
Die soziale Mobilität ist ein wesentlicher Bestandteil sozialer Gerechtigkeit, denn sie beschreibt die Wahrscheinlichkeit, in einer Gesellschaft aufzusteigen. Konkret geht es dabei um den Einfluss des Elternhauses: inwiefern hängen die Chancen auf ökonomischen, sozialen und bildungsbezogenen Erfolg von der sozialen Herkunft ab? Lange Zeit galt Deutschland hierbei als sehr durchlässig. Doch zunehmend zeigen insbesondere Bildungsstudien einen engen Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und Herkunft. Wie hoch also ist die Wahrscheinlichkeit, in Deutschland aufzusteigen?
Der Einfluss der Herkunft auf den Bildungserfolg
Inwiefern Bildungserfolg und soziale Herkunft zusammenhängen, hat unter anderem eine 2025 veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung genauer analysiert. Hierfür wurden die Sprach- und Mathematikkompetenzen von Schulanfänger:innen in Beziehung zu ihrer sozialen Herkunft gesetzt und mit den Daten aus Frankreich, USA, Niederlande, Japan und dem Vereinigten Königreich verglichen.
Das Ergebnis dieses Vergleichs zeigt: In Deutschland lässt sich ein Anteil von 19,5% der Unterschiede in den Sprachkompetenzen auf die soziale Herkunft zurückführen - womit dieser Zusammenhang stärker ausgeprägt ist als in den anderen fünf Ländern. In der Mathematik liegt der Anteil der Kompetenzunterschiede, die auf die soziale Herkunft zurückgehen, zwar nur bei 13,9%, dennoch befindet sich Deutschland damit stark am unteren Ende des Vergleichsfeldes. Lediglich in den USA ist der Wert mit 14,2% höher.
Diese ungleichen Startbedingungen wirken sich auf die gesamte Bildungslaufbahn aus. So ist die Wahrscheinlichkeit eines Gymnasialbesuchs für Kinder aus Familien mit niedrigem sozialen Status nicht einmal halb so hoch wie für Kinder aus privilegierten Familien. An Universitäten und Hochschulen verstärkt sich dieses Muster weiter: Während drei von fünf Kindern, bei denen mindestens ein Elternteil selbst Akademiker:in ist, später studieren, liegt die Wahrscheinlichkeit für Kinder, deren Eltern keinen Abschluss haben, nur bei eins zu fünf.
Die sozioökonomischen Folgen dieser Unterschiede sind erheblich, wie der OECD-Bericht “Bildung auf einen Blick 2025: Deutschland” zeigt: Der durchschnittliche Einkommensunterschied zwischen Personen mit Studium und Personen mit Berufsausbildung beträgt rund 50%. Wobei hinzugefügt werden muss, dass ein Studium nicht zwangsläufig zu einem hohen Einkommen und eine Ausbildung nicht zwangsläufig zu einem niedrigen führen muss - es handelt sich lediglich um einen Durchschnitt, der im Einzelfall stark variieren kann.
Dies zeigt deutlich, wie eng die soziale Herkunft, Bildungserfolg und ökonomischer Status im späteren Leben miteinander verknüpft sind. Noch differenzierter beleuchtet eine Ende letzten Jahres veröffentlichte ifo-Studie die soziale Mobilität in Deutschland.
Die soziale Mobilität in Deutschland
In ebendieser Studie wurde die soziale Mobilität mithilfe der sogenannten Rang-Rang-Koeffizienten berechnet. Betrachtet wurde dabei die soziale Mobilität der Geburtsjahrgänge der 1960er- bis 1980er-Jahre. Für jüngere Generationen liegen noch keine belastbaren Auswertungen vor, da viele von ihnen noch nicht oder erst zu kurz im Berufsleben stehen.
Die soziale Mobilität wird dabei auf einer Skala von null bis eins gemessen. Ein Wert nahe null steht für besonders hohe Mobilität und die Herkunft hat kaum bis keinen Einfluss auf das spätere Einkommen. Ein Wert nahe eins bedeutet dagegen sehr geringe Mobilität. Während in Deutschland Anfang der 70er Jahre der Wert bei 0,17 lag, stieg dieser für die Geburtsjahrgänge der 80er-Jahre auf 0,34 - und nähert sich damit dem Niveau der USA von 0,33. Das zeigt deutlich: Zwar besteht weiterhin eine Durchlässigkeit im System, der familiäre Hintergrund ist jedoch sehr entscheidend für den späteren ökonomischen Status. Zugleich macht die ifo-Studie deutlich, dass diese Unterschiede nicht erst auf dem Arbeitsmarkt entstehen, sondern bereits zuvor. Wie sich die soziale Mobilität für jüngere Generationen entwickelt hat, lässt sich erst mit zeitlichem Abstand beurteilen, sobald entsprechende Langzeitdaten vorliegen.
Frühkindliche Bildung als Hebel für mehr soziale Mobilität
Wie eingangs die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigte, beginnen ungleiche Startbedingungen nicht erst in der Schule. Deshalb ist es entscheidend, Kompetenzunterschiede aufgrund sozialer Herkunft bereits vor Schulbeginn zu verringern. Genau hier setzt qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung an. Frühkindliche Bildung hat das Potenzial, Entwicklungs- und Kompetenzunterschiede zu reduzieren und den Einfluss der Herkunft deutlich abzuschwächen, insbesondere bei Kindern aus benachteiligten Verhältnissen. Und im Vergleich zu späteren Fördermaßnahmen sind Investitionen in diesen Bereich wesentlich effizienter und wirksamer. Darauf verweisen zahlreiche Studien, unter anderem die Arbeiten des Wirtschaftsnobelpreisträgers James Heckman.
Soziale Mobilität kann also durch qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung gestärkt werden - und damit auch die soziale Gerechtigkeit. Davon profitieren nicht nur einzelne Menschen, sondern die gesamte Gesellschaft und Wirtschaft in unserem Land. Denn ohne ausreichende Durchlässigkeit im System bleibt ein erheblicher Teil des vorhandenen Potenzials ungenutzt, nur aufgrund dessen, dass die Herkunft zu stark über Lebenswege entscheidet.
Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung wird seit Jahren von Wissenschaftler:innen und Ökonom:innen betont. Zwar haben gesellschaftliche und politische Wertschätzung und öffentliche Ausgaben in diesem Bereich bereits deutlich zugenommen, eine Entwicklung, die sehr zu begrüßen ist. Dennoch wird dies der tatsächlichen Relevanz der frühkindlichen Bildung noch bei weitem nicht gerecht und bedarf einer noch stärkeren Prioritätensetzung.
Entscheidend ist dabei nicht nur der Ausbau der frühkindlichen Bildung, sondern vor allem auch ihre Qualität. Auf Bundesebene wurde hierfür bereits vor einigen Jahren mit dem Kita-Qualitätsgesetz angesetzt, um die Qualität schrittweise zu verbessern. Aktuell wird mit dem Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz ein Nachfolgegesetz erarbeitet. Ein zentrales Ziel dieses Gesetzes soll es unter anderem sein, mehr Kinder aus benachteiligten Lebenslagen frühzeitig in die Kita zu bringen sowie die Sprachförderung auszuweiten und zu verbessern. Dies sind wichtige Schritte, um mehr Kinder mit Angeboten der frühkindlichen Bildung zu erreichen, ihre Startchancen deutlich zu erhöhen und damit einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu leisten. Entscheidend ist nun, dass diese Handlungsfelder im Gesetz wirksam ausgestaltet werden, bundesweit die Qualitätsstandards weiterentwickelt und gestärkt werden und die Finanzierung der Qualitätsentwicklung auskömmlich abgesichert werden.
Denn frühkindliche Bildung ist das Fundament - das Fundament für Chancengerechtigkeit, soziale Mobilität, für einen individuell erfolgreichen Bildungsweg sowie für eine starke Gesellschaft und Wirtschaft.
Quellen:
Baarck, J., Bode, M., & Peichl, A. (2025). Rising inequality, declining mobility: The evolution of intergenerational mobility in Germany. In Working Papers (No. 12058). Munich Society for the Promotion of Economic Research - CESifo GmbH. https://www.cesifo.org
Dräger, J., & Schneider, T. (2025). Sprach- und Mathekompetenzen hängen in Deutschland bei Schulstart stärker von sozialer Herkunft ab als in anderen Ländern. In DIW. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.944390.de/25-14-1.pdf
OECD. (2025). EDUCATION AT a GLANCE 2025. https://www.oecd.org/content/dam/oecd/de/publications/reports/2025/09/education-at-a-glance-2025-country-notes_9749f4ff/germany_52735cfb/9a449e27-de.pdf
Wößmann, L., Ph. D., Schoner, F., Freundl, V., & Pfaehler, F. (2024). Ungleiche Bildungschancen: Ein Blick in die Bundesländer. In Ifo Schnelldienst (Vol. 77, Issue 5). https://www.ifo.de/DocDL/sd-2024-05-ungleiche-bildungschancen-woessmann-etal-.pdf
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Zuzahlungsbegrenzung von freiwilligen Elternbeiträgen
Am 26. Oktober 2023 wird das Bundesverwaltungsgericht über einen bedeutsamen Fall verhandeln und eine grundlegende Entscheidung treffen. Im Mittelpunkt steht die festgelegte Obergrenze von 90 Euro für Zuzahlungen zu pädagogischen Zusatzleistungen, die das Land Berlin seit 2018 unverändert beibehält. Diese Regelung, die die freiwilligen Elternbeiträge beschränkt, wirft bedeutende Fragen auf.
Am 26. Oktober 2023 wird das Bundesverwaltungsgericht (BVG) über einen bedeutsamen Fall (verhandeln und eine grundlegende Entscheidung treffen. Im Mittelpunkt steht die festgelegte Obergrenze von 90 Euro für Zuzahlungen der Eltern, zu pädagogischen Zusatzleistungen, die das Land Berlin seit 2018 unverändert beibehält. Diese Regelung, die die freiwilligen Elternbeiträge beschränkt, wirft bedeutende Fragen auf. Sie thematisiert, ob sie gegen die Diversität der pädagogischen Angebote freier Träger verstößt und gleichzeitig das elterliche Recht auf Wahlfreiheit in unzulässiger Weise einschränkt.
Wie kam es zu dem Entscheid der Einschränkungen?
Die aktuelle Rechtsverordnung zur Finanzierung der Tagesbetreuung (RVTag) wurde im Jahr 2018 im Land Berlin eingeführt. Eine der zentralen Regelungen dieser Verordnung betrifft Eltern, die ihre Kinder in Kindertagesstätten betreuen lassen. Diese Eltern können freiwillige Beiträge leisten, die oftmals dazu verwendet werden, die Qualität der Betreuungseinrichtungen zu steigern oder zusätzliche Leistungen für ihre Kinder zu finanzieren. Im Rahmen dieser Verordnung führte die RVTag auch eine Zuzahlungsbegrenzung für diese Elternbeiträge ein. Diese Begrenzung setzt die Höchstgrenze auf 90 Euro pro Kind fest. Im Sinne der Gleichberechtigung einkommensschwacher Familien, kann dieser Elternbeitrag im Bedarfsfall vom Staat unterstützt werden, um sicherzustellen, dass diese nicht unverhältnismäßig belastet werden und gleichen Zugang zu den Betreuungsangeboten erhalten.
Genannte Gründe, für die Einführung dieser Begrenzung waren:
1. Soziale Gerechtigkeit: Die Begrenzung soll sicherstellen, dass alle Eltern Zugang zu qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtungen haben, unabhängig von ihrem Einkommen.
2. Vermeidung sozialer Ungleichheit: Ohne Begrenzung könnten einkommensstarke Eltern erheblich höhere Beiträge leisten und ihren Kindern somit ein deutlich anderes Bildungsfeld bieten, als sozial schwache Eltern. Dies würde zu sozialer Ungleichheit führen können.
3. Schutz einkommensschwacher Familien: Die Begrenzung dient dazu, einkommensschwache Familien vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen.
Es ist von entscheidender Bedeutung zu unterstreichen, dass die festgelegte Obergrenze von 90 Euro weder auf der Grundlage offizieller Statistiken noch auf belastbaren Zahlen beruht. Darüber hinaus wurde diese Grenze nicht im Rahmen eines gemeinsamen Konsenses mit den Trägern erarbeitet, obwohl dies zu Beginn der Diskussion als unerlässlicher Bestandteil für die Ermittlung einer realistischen Obergrenze angesehen wurde. Dieser Punkt ist von grundlegender Wichtigkeit und ein zentraler Anklagepunkt.
Desweiteren ist dieser willkürlich wirkende Betrag von 90 Euro seit seiner erstmaligen Einführung im Jahr 2018 unverändert geblieben, obwohl sich die wirtschaftliche Lage in den letzten Jahren erheblich verändert hat.
Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht:
Das Ablehnen eines offenen Dialoges mit den Trägern, bei der Ermittlung einer realistischen Obergrenze, hat gravierende Folgen mit sich gezogen, welche Schlussendlich zu einer Klage geführt haben:
Einige freie Träger und Elterngruppen haben gegen diese Begrenzung geklagt. Sie argumentieren, dass die Zuzahlungsbegrenzung die Pluralität und Angebotsvielfalt freier Träger einschränkt. Freie Träger bieten oft spezialisierte Dienstleistungen und pädagogische Ansätze an, die von Eltern geschätzt werden, aber zusätzliche Kosten verursachen. Durch die Begrenzung der Elternbeiträge würden diese Einrichtungen finanziell benachteiligt und könnten möglicherweise gezwungen sein, ihre Angebote zu reduzieren oder gar zu schließen. Dies, so die Kläger, verletze das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, die für die bestmögliche Betreuung ihrer Kinder bezahlen möchten.
Einige, weitere Risiken, die im Zuge der Zuzahlungsbegrenzung der Elternbeiträge entstehen können:
1. Qualitätsverlust bei der Bildungsarbeit: Die Begrenzung der Elternbeiträge kann die Qualität und den Umfang der Bildungsarbeit der Betreuungseinrichtungen gefährden, da sie weniger finanzielle Mittel für Personal und Bildungsmaterialien für die Zusatzleistungen zur Verfügung haben.
2. Mangelnde Anpassungsfähigkeit an steigende Kosten: Die Inflation und steigende Betriebskosten führen oftmals dazu, dass Einrichtungen Schwierigkeiten haben, mit den finanziellen Belastungen Schritt zu halten. Hier gibt es keinerlei privaten Entwicklungsrahmen, um dem entgegenzuwirken. Die Konsequenzen, wenn nicht politisch rechtzeitig bedacht und behoben, sind dementsprechend nicht beeinflussbar. Rahmenbedingungen vor Ort, wie beispielsweise das Betreuungs- & Bildungsangebot oder die Lebensmittelqualität, können sich verschlechtern, ohne die Möglichkeit hier zu agieren.
3. Einschränkung der Angebotsvielfalt: Die Begrenzung der Zuzahlungen kann auch dazu führen, dass Betreuungseinrichtungen ihre Angebotsvielfalt reduzieren, spezialisierte Dienstleistungen einstellen müssen, oder sich hier nicht entsprechend weiterentwickeln können.
Die Perspektive unseres Verbandes:
Der VKMK (Verband der kleinen und mittelgroßen Kitaträger) sieht die Zuzahlungsbegrenzung als eine Belastung für seine Mitglieder. Obgleich es Gründe gibt, die für diese Begrenzung sprechen, ist es von absoluter Wichtigkeit, dass diese ausreichend beleuchtet und an die aktuellen (insbesondere auch wirtschaftlichen) Herausforderungen angepasst wird. Ein Grundgedanke, geboren in der Idee,Chancengerechtigkeit bereits im Kita-Alter etablieren zu können, sollte nicht in einer Einschränkung oder gar erheblicher Reduzierung der Qualität in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen münden, da sie nicht ausreichend an den realen Ist-Zustand angeglichen ist oder wird.
Es ist von großer Bedeutung zu unterstreichen, dass unser Verband von Anfang an nicht als Fachverband angehört und in die damalige Diskussion mit einbezogen wurden, aufgrund von Entscheidungen des SenBJF, die auf die Initiative der damaligen StS und Senatorin zurückzuführen sind. Bereits zu dieser Zeit haben wir die Unklarheiten und die Rechtfertigung dieses Vorgehens in Frage gestellt und die Entscheidung angezweifelt.
Wir benötigen finanzielle Flexibiltät und Anpassungsfähigkeit, in einer Zeit, die eben dies immer wieder deutlich einfordert. Innovative pädagogische Ansätze, spezielle Betreuungsmodelle oder die bloße Angleichung an die wirtschaftliche Lage, können nicht (über)leben, in einem festgefahrenen, limitierten Rahmen, der keine Entwicklungsmöglichkeiten bietet - oder denen erst sehr zögerlich nachkommen kann.
Die damalig festgelegten 90 Euro, wirkten, ohne untermauernde Beispiele und Zahlen, willkürlich und hätten im Konstrukt Flexibilität bieten müssen, um sich den wachsenden Herausforderungen anpassen zu dürfen, oder hier Adjustierungen vornehmen zu können.
Wir haben dieses Thema diverse Male bereits journalistisch aufgearbeitet. In den folgenden Artikeln, können die mannigfaltigen Herausforderungen der frühkindlichen Bildungsinstitutionen, die unter anderem beinflusst sind durch eben diese Zuzahlungsbegrenzung, noch einmal aufgearbeitet betrachten.
Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht die verschiedenen Interessen und Herausforderungen sorgfältig abwägen wird, um eine ausgewogene Entscheidung zu treffen, welche die Qualität in der frühkindlichen Bildung voranbringen kann.