Der VKMK appelliert an den Berliner Senat, nicht nur die zweistufigen Anpassungen, sondern auch nunmehr die Hauptstadtzulage in die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV-Tag) innerhalb der nächsten zwei Wochen zu integrieren und umzusetzen.
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Zuzahlungsbegrenzung von freiwilligen Elternbeiträgen
Am 26. Oktober 2023 wird das Bundesverwaltungsgericht über einen bedeutsamen Fall verhandeln und eine grundlegende Entscheidung treffen. Im Mittelpunkt steht die festgelegte Obergrenze von 90 Euro für Zuzahlungen zu pädagogischen Zusatzleistungen, die das Land Berlin seit 2018 unverändert beibehält. Diese Regelung, die die freiwilligen Elternbeiträge beschränkt, wirft bedeutende Fragen auf.