Kitabeschäftigte demonstrieren für gerechte Hauptstadtzulage: Kampf gegen Ausgrenzung seitens des Senats
Am kommenden Donnerstag, dem 11.04.2024, werden mehrere tausend Beschäftigte freier Träger in Berlin für die sofortige Auszahlung der bereits zugesagten Hauptstadtzulage durch den Senat demonstrieren. Allein aus dem Kitaverband VKMK haben bereits jetzt schon über 600 Mitarbeitende zugesagt. Dieser verbandsübergreifende Protest ist eine Reaktion auf die anhaltende Ausgrenzung der Beschäftigten freier Träger von der bereits seit November 2020 gewährten Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro brutto pro Monat für Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beschäftigte der Kitaeigenbetriebe des Landes Berlin.
Am kommenden Donnerstag, dem 11.04.2024, werden mehrere tausend Beschäftigte freier Träger in Berlin für die sofortige Auszahlung der bereits zugesagten Hauptstadtzulage durch den Senat demonstrieren. Allein aus dem Kitaverband VKMK haben bereits jetzt schon über 600 Mitarbeitende zugesagt. Dieser verbandsübergreifende Protest ist eine Reaktion auf die anhaltende Ausgrenzung der Beschäftigten freier Träger von der bereits seit November 2020 gewährten Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro brutto pro Monat für Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beschäftigte der Kitaeigenbetriebe des Landes Berlin.
Trotz des aktuellen Tarifabschlusses (TV-L), bei dem die Hauptstadtzulage als fester Tarifvertragsbestandteil festgelegt wurde, und wiederholter Versprechungen seitens des Senats im vergangenen Dezember wurde im Februar bekannt, dass die Beschäftigten der freien Träger weiterhin von dieser Zulage ausgeschlossen bleiben sollen. Der Paragraph 8 der RV-Tag ist zudem in seiner Ausgestaltung hierzu ebenfalls eindeutig. Demnach müssen die „vereinbarten Tarifergebnisse des Landes Berlin in ihren jeweils zutreffenden Teilen auf die Personalkosten für das Fachpersonal in Kindertagesstätten angewandt“ werden.
Die freien Träger wollen ihrerseits ihrer Verpflichtung aus dem Paragraph 4 der RV-Tag nachkommen und ihren Beschäftigten eine ortsübliche und angemessene Bezahlung gewährleisten.
„Die Tatsache, dass sowohl die Beschäftigten freier Träger, die immerhin 89 % aller Kitaplätze in Berlin bereitstellen, als auch die Beschäftigten der Kitaeigenbetriebe des Landes Berlin gemeinsam den Bildungsauftrag des Landes erfüllen, unterstreicht die Dringlichkeit einer gerechten Entlohnung sowie Wertschätzung für alle Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung,“ sagt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK.
Die Auszahlung der Hauptstadtzulage ausschließlich für die Beschäftigten der Kitaeigenbetriebe des Landes Berlin führt jedoch zu einer eklatanten Wettbewerbsverzerrung, da sie die Beschäftigten freier Träger bewusst ausschließt und somit eine unfaire Entlohnung hervorruft. Die Qualität der frühkindlichen Bildung und der Anspruch an die fachpädagogische Arbeit sind in beiden Bereichen identisch. Ein Wettbewerb zu Lasten der Beschäftigten freier Träger im Bildungswesen ist daher nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich für die Qualität der frühkindlichen Bildung.
Die bevorstehende Demonstration am Donnerstag ist ein entschiedenes Zeichen der Beschäftigten der Kitas in freier Trägerschaft, um auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam zu machen. Sie streben nicht nur nach finanzieller Anerkennung für ihre Arbeit, sondern fordern auch die Wertschätzung und Anerkennung ihrer wichtigen Rolle bei der Sicherung der Qualität frühkindlicher Bildung und somit der Zukunft der Gesellschaft.
VKMK drängt auf schnelle Umsetzung des TV-L Tarifabschlusses für Berliner Kitaträger vor Weihnachten
Der VKMK appelliert an den Berliner Senat, nicht nur die zweistufigen Anpassungen, sondern auch nunmehr die Hauptstadtzulage in die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV-Tag) innerhalb der nächsten zwei Wochen zu integrieren und umzusetzen.
Berlin, 13.12.2023 – Der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) appelliert an den Berliner Senat, den jüngsten Tarifabschluss zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder (TV-L) und den Gewerkschaften zeitnah umzusetzen. Der Abschluss, datiert auf den 9. Dezember 2023, markiert einen bedeutenden Schritt für die hochengagierten Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.
Die Rückkehr Berlins als vollwertiges Mitglied in die Tarifgemeinschaft TV-L und die Übernahme der Hauptstadtzulage von 150 Euro pro Monat als festen Bestandteil des neuen Tarifvertrages stellen wichtige Entwicklungen dar. Zusätzlich beinhaltet der Abschluss eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsprämie, eine zusätzliche Stadtstaatenzulage sowie eine zweistufige Erhöhung der Entgelte.
Für den VKMK ist es von höchster Dringlichkeit, die verbindliche Finanzierung vor Beginn der Weihnachtsfeiertage zu regeln. Die freien Kitaträger, welche 89,1 % aller Kitaplätze in Berlin bereitstellen, stehen vor der Herausforderung, die erforderlichen finanziellen Mittel für die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsprämie in Höhe von 1.800 Euro pro Beschäftigter/m aufzubringen.
Die aktuelle Regelung des Tarifvertrags berücksichtigt jedoch lediglich pädagogische Fachkräfte und vernachlässigt die Beschäftigten aus Verwaltung und Hauswirtschaft vollumfänglich, ähnlich der vergangenen Corona-Prämie seitens des Berliner Senats. Dies steht im Widerspruch zur gebotenen Wertschätzung und Anerkennung der vielfältigen Arbeit der Kitateams. Weiterhin stellen die bürokratischen Verzögerungen im Umsetzungsprozess ein deutliches Hindernis dar. Obwohl eine unverzügliche Festlegung der Tarifergebnisse in der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV-Tag) innerhalb von zwei Monaten gefordert wird, verursacht diese zeitliche Einschränkung für die freien Träger Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit ihren Mitarbeitenden in der Vorweihnachtszeit.
Der VKMK appelliert an den Berliner Senat, nicht nur die zweistufigen Anpassungen, sondern auch neben der Stadtstaaten-Zulage nunmehr die Hauptstadtzulage in die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV-Tag) innerhalb der nächsten zwei Wochen zu integrieren und umzusetzen.
Die rechtzeitige Bereitstellung der Mittel für die Inflationsausgleichsprämie vor dem 1. Januar 2024 wäre zudem ein bedeutendes Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung.