Bundesverwaltungsgericht hebt Obergrenze für Elternzuzahlungen in Berliner Kindertagesstätten auf:
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT HEBT OBERGRENZE FÜR ELTERNZUZAHLUNGEN IN BERLINER KINDERTAGESSTÄTTEN AUF:
EIN MEILENSTEIN FÜR DIE QUALITÄT DER FRÜHKINDLICHEN BILDUNG, DIE TRÄGERPLURALITÄT UND DAS ELTERNWAHLRECHT