keine Entlastung für Kita-Leitungen

Politik versus Praxis: Die Wichtigkeit lokaler Expertise in der frühkindlichen Bildung.

Politik versus Praxis: Die Wichtigkeit lokaler Expertise in der frühkindlichen Bildung.

Der jüngste Kitagipfel verdeutlichte erneut die kritische Diskrepanz zwischen politischen Entscheidungen und ihrer Umsetzung in der frühkindlichen Bildung. In den letzten Jahren wiederholte sich dieses Muster: Entscheidungen wurden ohne Konsultation derjenigen getroffen, die die täglichen Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung hautnah erleben. Wir brauchen ehrliche, offene Dialoge, um zielgerichtete Lösungen umsetzen zu können!

Ist das Gute-KiTa-Gesetz auch in Berlin eine Mogelpackung?

Das „Gute-KiTa-Gesetz“ ist eine Investition des Bundes in die frühkindliche Bildung der Bundesländer. Bei den geplanten Maßnahmen des Landes Berlin befürchten wir allerdings bei der Entlastung der Kita-Leitungen eine bloße Umverteilung bereits bestehender Mittel.

Von den 5,5 Milliarden Euro, die der Bund bis 2022 in die Verbesserung der Qualität von Kindertagesstätten steckt, werden leider ein Drittel von verschiedenen Bundesländern für die Beitragsfreiheit der Eltern verwendet. Damit wird der Grundgedanke, die „Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten“, unterlaufen.

Auf das Land Berlin fallen anteilig 239 Millionen Euro. Der Senat hat acht Schwerpunkte benannt, die mit den Bundesgeldern in den nächsten Jahren gefördert werden sollen. In der Problem-Analyse stimmen wir dem Senat zu. Allerdings befürchten wir in Teilen eine mangelhafte und bürokratische Umsetzung, die nicht geeignet ist, die Probleme in der Berliner Kitalandschaft schnellstmöglich zu lösen.

Wie werden Kita-Leitungen entlastet? 

Der Erste der acht Schwerpunkte setzt sich zum Ziel, die „Kita-Leitungen (zu) stärken“. Geplant ist, die Kita-Leitungen ab 85 Kindern komplett und in kleineren Kitas entsprechend anteilig von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit zu befreien. Wir begrüßen diese Entlastung, da sie einen weiteren Schritt zu der von uns geforderten Freistellung ab 50 Kindern pro Einrichtung darstellt.

Bedenken haben wir allerdings bei der geplanten Umsetzung. Bedenklich ist vor allem die Formulierung zur Entlastung der Kita-Leitungen durch eine Verwaltungsassistenz. Im Wortlaut heißt es:„Geplant ist, dass ein Teil des Leitungsschlüssels auch über eine Verwaltungsassistenz abgedeckt werden kann.“ Diese Formulierung lässt letztlich nur die Möglichkeit einer anteiligen Umwandlung in Verwaltungsassistenz zu.

Das scheint auf eine "Mogelpackung" hinauszulaufen, da die Millionen des Bundes hier nicht zusätzlich zur Entlastung investiert, sondern nur aus einer Teilsumme umverteilt werden. Nur die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für kaufmännische Verwaltungskräfte, wie in den Schulen, würde Kita-Leitungen effektiv entlasten und wieder für pädagogische Arbeit zur Verfügung stellen - so lautet auch eine Kernforderung des VKMK zur Entlastung der Kita-Leitungen von ausufernden administrativen Aufgaben.

Wenn es die Senatorin mit der Wertschätzung der Kita-Leitungen wirklich ernst meint, sollte sie auch für deren tatsächliche Entlastung von fachfremden Aufgaben sorgen.

Der Senat muss sich zur echten Entlastung der Kita-Leitungen bekennen.

Wir fordern daher eine Klarstellung des Senats, dass es sich hierbei um tatsächliche Investitionen handelt. Darüber hinaus fordern wir den Senat auf, in den noch laufenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2020/21 keine Einsparungen im frühkindlichen Bildungssektor vorzunehmen!

Nur durch sinnvolle und effektive Investitionen anstatt durch problemverlagernde Umverteilung können wir die Probleme in der Berliner Kitalandschaft lösen.