Kita nach Zahlen

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Digital ersetzt Papier

Mit dem Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeit­geber verpflich­tend.

Mit dem Verfahren der eAU müssen Arbeitnehmende ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr beim Arbeitgeber vorzeigen. Stattdessen stellen die Krankenkassen die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung und die Arbeitgeber rufen diese Daten dann ab.

Schritt 1: Arzt meldet an die Krankenkasse

Schritt 2: Arbeitnehmender:innen informieren Arbeitgeber

Arbeitnehmender:innen müssen den Arbeitgeber über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit unterrichten. Dazu händigen sie dem Arbeitgeber nicht mehr die Bescheinigung in Papier aus, sondern der Arbeitgeber wendet sich an die Krankenkasse und ruft die Daten elektronisch ab. 

Schritt 3: Datenabruf des Arbeitgebers bei der Krankenkasse

Nachdem der Arbeitgeber von dem/der Arbeitnehmer:in über die Arbeitsunfähigkeit informiert wurde, ist der elektronische Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend.

Folgende Informationen stellt die Krankenkasse bereit:

  • Name des/der Beschäftigten,

  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit,

  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit,

  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung und 

  • Angabe, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall oder auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder sonstigen Unfalls beruht

Hinweis: Ein regelmäßiger oder pauschaler Abruf von eAU-Daten durch Arbeitgeber ist nicht zulässig. Die AU-Bescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen) können nur individuell für den jeweiligen Arbeitnehmer angefordert werden.

KITA nach Zahlen #16

Allerorts wird derzeit auf die Notwendigkeit von “mehr Kita-Plätze” verwiesen. Allein im Land Berlin sind 77% der Kita-Kinder in Gruppen mit nicht kindgerechten Personalschlüssel.

Aber neben diesem “mehr an Kita-Plätzen” haben Kinder das Recht auf gute Bildung und die Kitaträger mit ihren Beschäftigten das Recht auf gute Kita-Qualität durch passende Rahmenbedingungen.

Eine Voraussetzung dafür ist :

  • eine kindgerechte Personalausstattung nach wissenschaftlichen Empfehlungen

Eine sofortige Maßnahme dafür ist:

  • eine umfassende Entlastung der pädagogischen Fachkräfte von nichtpädagogischer Verwaltungsarbeit durch zusätzliche Verwaltungskräfte in allen Einrichtungen

KITA nach Zahlen #15

Insbesondere kleine und mittlere Berlin Kitaträger müssen, soweit überhaupt noch vorhanden, jetzt ihre letztmöglichen Rücklagen benutzen um diese Zusatzbelastungen stemmen zu können.

Wir fordern daher die Regierenden Bürgermeisterin auf, dafür Sorge zutragen, dass endlich das Verfahren geklärt und die 300 Euro Entlastung pro betriebserlaubten Platz für 2022 an die Kitaträger ausgezahlt werden.

KITA nach Zahlen #14

Am 19.9.2022 verkündet der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und Linken: "soziale Träger für 22 & 23 auf Antrag pauschale Einmalzahlungen von bis zu 300 Euro beispielsweise pro betriebserlaubten Platz erhalten" .

Ein guter Ansatz!

Mit dem 30.09.22 kann die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aber nur verlautbaren: “Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit noch keine konkreten Angaben zu den Modalitäten etwaiger Ausgleichszahlungen machen können. Die erforderlichen Abstimmungen zwischen den beteiligten Verwaltungen sind noch nicht abgeschlossen. Wir werden alle Träger im Land Berlin informieren, sobald nähere Informationen vorliegen.”

Im Lichte der höchsten Inflation seit 70 Jahren ist hier mehr Umsetzungsgeschwindigkeit seitens der Regierenden Bürgermeisterin geboten, wenn wir in Berlin alle Kitaplätze erhalten wollen.

KITA nach Zahlen #10

Diese Zahlen entnehmen wir dem Statistischen Bundessamt und beziehen sich auf den Mai 2022.

Wie die Differenz zwischen der allgemeinen Inflation (Verbraucherpreisindex, VPI im Vergleich zum Vorjahresmonat) und den Preissteigerungen im Energie- und Lebensmittelbereich verdeutlichen, lehnen wir den Verbraucherpreisindex als Berechnungsgrundlage für die Sachkosten der Kita ab. Zu viele Bereiche fließen in die Berechnung des VPI ein, die im Kita-Alltag keine Rolle spielen (Radkappen, Alkohol, Tabak etc.) und somit die Sachkosten einer Kita nicht adäquat wiedergeben.