Kitabeschäftigte demonstrieren für gerechte Hauptstadtzulage: Kampf gegen Ausgrenzung seitens des Senats

Am kommenden Donnerstag, dem 11.04.2024, werden mehrere tausend Beschäftigte freier Träger in Berlin für die sofortige Auszahlung der bereits zugesagten Hauptstadtzulage durch den Senat demonstrieren. Allein aus dem Kitaverband VKMK haben bereits jetzt schon über 600 Mitarbeitende zugesagt. Dieser verbandsübergreifende Protest ist eine Reaktion auf die anhaltende Ausgrenzung der Beschäftigten freier Träger von der bereits seit November 2020 gewährten Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro brutto pro Monat für Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beschäftigte der Kitaeigenbetriebe des Landes Berlin. 

Trotz des aktuellen Tarifabschlusses (TV-L), bei dem die Hauptstadtzulage als fester Tarifvertragsbestandteil festgelegt wurde, und wiederholter Versprechungen seitens des Senats im vergangenen Dezember wurde im Februar bekannt, dass die Beschäftigten der freien Träger weiterhin von dieser Zulage ausgeschlossen bleiben sollen. Der Paragraph 8 der RV-Tag ist zudem in seiner Ausgestaltung hierzu ebenfalls eindeutig. Demnach müssen die „vereinbarten Tarifergebnisse des Landes Berlin in ihren jeweils zutreffenden Teilen auf die Personalkosten für das Fachpersonal in Kindertagesstätten angewandt“ werden.

Die freien Träger wollen ihrerseits ihrer Verpflichtung aus dem Paragraph 4 der RV-Tag nachkommen und ihren Beschäftigten eine ortsübliche und angemessene Bezahlung gewährleisten. 

„Die Tatsache, dass sowohl die Beschäftigten freier Träger, die immerhin 89 % aller Kitaplätze in Berlin bereitstellen, als auch die Beschäftigten der Kitaeigenbetriebe des Landes Berlin gemeinsam den Bildungsauftrag des Landes erfüllen, unterstreicht die Dringlichkeit einer gerechten Entlohnung sowie Wertschätzung für alle Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung,“ sagt Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK.

Die Auszahlung der Hauptstadtzulage ausschließlich für die Beschäftigten der Kitaeigenbetriebe des Landes Berlin führt jedoch zu einer eklatanten Wettbewerbsverzerrung, da sie die Beschäftigten freier Träger bewusst ausschließt und somit eine unfaire Entlohnung hervorruft. Die Qualität der frühkindlichen Bildung und der Anspruch an die fachpädagogische Arbeit sind in beiden Bereichen identisch. Ein Wettbewerb zu Lasten der Beschäftigten freier Träger im Bildungswesen ist daher nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich für die Qualität der frühkindlichen Bildung. 

Die bevorstehende Demonstration am Donnerstag ist ein entschiedenes Zeichen der Beschäftigten der Kitas in freier Trägerschaft, um auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam zu machen. Sie streben nicht nur nach finanzieller Anerkennung für ihre Arbeit, sondern  fordern auch die Wertschätzung und Anerkennung ihrer wichtigen Rolle bei der Sicherung der Qualität frühkindlicher Bildung und somit der Zukunft der Gesellschaft.