Wendepunkt: Ende der starren Obergrenze für Pädagogische Zusatzleistungen in Berliner Kitas

Die jüngste gerichtliche Entscheidung hat die bisherige starre Obergrenze von 90 Euro für pädagogische Zusatzleistungen in Berliner Kitas für null und nichtig erklärt. Dieses Urteil hat Fragen über die direkten Auswirkungen auf Kitas, Eltern und die Qualität der Bildungsangebote aufgeworfen. Aber warum ist dieses Urteil als ein Fortschritt zu betrachten? Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten die Gründe dafür.

Es ist entscheidend zu verstehen, dass die Diskussion über eine Obergrenze für pädagogische Zusatzleistungen weitreichender ist als finanzielle Fragen. Es geht darum, wie die frühkindliche Bildung gestaltet wird, wie Kitas effektiv arbeiten können und wie die Bedürfnisse von Familien und ihren Kindern am besten erfüllt werden können. Wir werden die Hintergründe der Obergrenze untersuchen, warum sie angefochten wurde und welche positiven Auswirkungen die Aufhebung dieser Grenze hat. Außerdem werden wir einen Blick darauf werfen, wie es nun weitergehen sollte und welche Herausforderungen und Chancen sich für die Politik und die Akteure der frühkindlichen Bildung ergeben.

Entstehung der starren Obergrenze für pädagogische Zusatzleistungen

Die Einführung der starren Obergrenze von 90 Euro für freiwillige Elternbeiträge in Berliner Kitas im Jahr 2018 war Teil einer politisch motivierten Entscheidung des damaligen rot-rot-grünen Senates. Dieser Schritt sollte in allen Berliner Kindertageseinrichtungen gleiche Betreuungs- und Bildungsangebote schaffen, ohne eine Segregation bei den Kindern entstehen zu lassen. Das Ziel hinter dieser Grenze war die Festschreibung der finanziellen Belastung für alle Eltern.

Gründe für das Scheitern der Obergrenze

Schon im Rahmen einer Expertenanhörung im Fachausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses für Bildung, Jugend und Familie im Jahr 2017 wurde klar, dass die zuständige Senatsverwaltung keine ausreichende Begründung für die Notwendigkeit einer Obergrenze vorlegen konnte. Die damalige Senatorin ignorierte profunde rechtliche Einschätzungen zur Verfassungswidrigkeit des Vorhabens. Zudem wurde die Festsetzung der Obergrenze ohne offenen Dialog mit den betroffenen Kitaträgern und ihrem maßgeblichen Verband getroffen, sondern intransparent hinter verschlossenen Türen. Dieses Vorgehen stellte eine Herausforderung dar, da viele Kitaträger gezwungen waren, ihre pädagogischen Angebote zu reduzieren oder sogar einzustellen, um innerhalb dieser Grenze zu agieren. Die Obergrenze ignorierte die verfassungsrechtlich geschützte Vielfalt der Träger und deren Autonomie in der Gestaltung pädagogischer Leistungsangebote. Ein weiterer Grund für das Scheitern war die unzureichende Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern, das aus Artikel 6 des Grundgesetzes abgeleitet und im Sozialgesetzbuch VIII verankert ist.

Anfechtung der willkürlichen Obergrenze

Im Verlauf der Verbandsarbeit des VKMK wurde im Rahmen eines umfassenden Austauschs mit namhaften juristischen Experten:innen eine eingehende rechtliche Bewertung durchgeführt. Diese führte dazu, dass eine Reihe von Kitaträgern gemeinschaftlich Klage gegen die starre Obergrenze beim Berliner Verwaltungsgericht einreichten. Die Träger sahen sich in einer direkten Betroffenheit, da sie infolge dieser Einschränkung nicht mehr in der Lage waren, die von den Eltern gewünschten pädagogischen Zusatzleistungen, wie beispielsweise zusätzliches mehrsprachiges Fachpersonal, aufrechtzuerhalten.

Letztendlich wurde im Rahmen eines Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über diesen Streit verhandelt. Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2023 bestätigte die Unzulässigkeit der Obergrenze. Dieser Schritt stellt einen wesentlichen Beitrag dar, um dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gerecht zu werden und den Handlungsspielraum für Bildungseinrichtungen wiederherzustellen, um die Vielfalt und Qualität der Bildungsangebote für Kinder in Berlin zu erhalten und zwischenzeitlich verlorene Angebote wieder aufzubauen.

Bedarf an angemessener Finanzierung und Flexibilität

Die frühkindliche Bildungslandschaft steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die ihre Stabilität und Effektivität beeinträchtigen. Dazu zählen strukturelle Unterfinanzierung sowie eine mangelnde Anpassung an die realen Gewerbemietkosten. Die unmittelbaren Auswirkungen dieser Probleme sind alarmierend: Jahr für Jahr verlassen mehr pädagogische Fachkräfte ihren Beruf, als neue hinzukommen. Ein beunruhigender Trend zeigt sich zudem in einem kontinuierlichen Anstieg von Überlastungen und krankheitsbedingten Ausfällen in diesem Sektor. Diese Entwicklungen unterstreichen dringlich die Notwendigkeit einer substantiellen Verbesserung der Unterstützung und Ausstattung für frühkindliche Bildungseinrichtungen. Eine adäquate finanzielle Basis ist hierbei von entscheidender Bedeutung, um den pädagogischen Fachkräften ein gesundes und förderliches Arbeitsumfeld zu bieten und somit die Qualität der frühkindlichen Bildung auf einem hohen Niveau zu halten. Zusätzlich zu diesen finanziellen Herausforderungen ist es gleichermaßen bedeutend, den individuellen Handlungsspielraum der Eltern zu betonen. Gemäß ihrem Wunsch- und Wahlrecht sollten sie Zugang zu einer breiten Palette von qualitativ hochwertigen pädagogischen Bildungsangeboten erhalten. Diese Flexibilität stellt sicher, dass die Bedürfnisse und Vorlieben der Eltern und ihrer Kinder berücksichtigt werden, was letztlich zu einer vielfältigen und bereichernden Bildungsumgebung für die Kinder führt.

Rolle der Gelder für pädagogische Zusatzleistungen

Es ist sinnvoll anzuerkennen, dass das frühkindliche Bildungssystem eine angemessene finanzielle Ausstattung und stabile Rahmenbedingungen benötigt, um eine vielfältige und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung zu gewährleisten. Die Flexibilität für Kitaträger mittels entsprechenden pädagogischen Zusatzleistungen dem Wunsch -& Wahlrecht der Eltern zu entsprechen und für deren Deckung dafür Zusatzbeiträge bei diesen Eltern zu erheben ist nicht nur ökonomisch geboten, sondern es befördert zugleich die Fortentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung für alle Kinder. Denn diese Möglichkeit eröffnet den Bildungseinrichtungen und Eltern die Chance, sich an die sich wandelnden Bedürfnisse anzupassen. Diese Möglichkeit eröffnet Bildungseinrichtungen und Eltern die Chance, sich an wandelnde Bedürfnisse anzupassen. Sie schafft Spielraum für Innovation und Anpassungsfähigkeit in einer schnelllebigen Umgebung, in der starre Regelungen oft hinderlich sind. Somit ist von großer Bedeutung zu verstehen, dass die Aufhebung der starren Obergrenze gleichzusetzen ist mit einer potenziellen Verbesserung der Bildungsqualität für alle Kinder, unabhängig vom finanziellen Rahmen.

Ausblick und weiteres Vorgehen

Die Berliner Jugendsenatorin steht vor der Aufgabe, eine neue Regelung zu erarbeiten, die das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, die Chancengerechtigkeit aller Kinder und die Autonomie der Kitaträger berücksichtigt, auch in Bezug auf Zusatzbeiträge von Eltern. Zudem ist es zwingend erforderlich, dass neben den bisherigen Vertragspartnern auch jene endlich ihr Mitspracherecht erhalten, die es durch ihren engagierten Kampf um ihre Rechte erreicht haben, dass das hohe Rechtsgut der Trägerpluralität ein neues Gewicht erhält und mit der Chancengleichheit abgewogen werden muss.

Unsere Bereitschaft

Als Verband der kleinen und mittelgroßen Kitaträger sind wir bereit, unser Fachwissen und die vielfältigen Erfahrungen unserer Mitglieder aktiv einzubringen. Wir streben offene und konstruktive Dialoge an, um gemeinsam praxisorientierte Lösungswege zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der frühkindlichen Bildung gerecht werden. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass wir als Akteure zusammenarbeiten, um eine optimale Entwicklungsumgebung für unsere Kinder sicherzustellen.