Bundesverwaltungsgericht hebt Obergrenze für Elternzuzahlungen in Berliner Kindertagesstätten auf:

EIN MEILENSTEIN FÜR DIE QUALITÄT DER FRÜHKINDLICHEN BILDUNG, DIE TRÄGERPLURALITÄT UND DAS ELTERNWAHLRECHT

27. Oktober 2023, Der Verband der kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, welche die strikte Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern in Berliner Kindertagesstätten für unwirksam erklärt hat. Diese bahnbrechende Entscheidung markiert einen bedeutsamen Schritt zur Stärkung der Qualität der frühkindlichen Bildung, der Trägerpluralität und zur Wahrung des Elternwahlrechts.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach einer Klage der Private Kant-Schulen gGmbH, vertreten durch die Kanzlei DOMBERT Rechtsanwälte, entschieden, dass eine Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern, die in Berlin für zusätzliche Leistungen freier Träger von Kindertagesstätten galt, mit dem Grundsatz der gleichheitsgerechten Beteiligung der freien Jugendhilfeträger am staatlichen System der Kindertagesstättenfinanzierung nicht vereinbar ist.

Grundgedankens des Urteils

Das Gericht misst dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu pädagogischen Konzepten der Kindertagesstätten sowie dem Grundsatz der Trägervielfalt und-pluralität besondere Bedeutung bei. Sie sollten die Freiheit haben, ihre pädagogischen Angebote nach ihren eigenen Wertvorstellungen und den Bedürfnissen der Eltern zu gestalten. Dazu gehört auch das Recht, notwendige Mittel, die nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind, durch Zuzahlungen der Eltern erheben zu können, wenn entsprechende Notwendigkeit besteht.

Der finanzielle Rahmen für Zusatzleistungen, der im Jahr 2018 mit nur einem Teil der in Berlin vertretenden Trägerverbände festgelegt wurde, spiegelte die vielfältigen Angebote der Kindertagesstätten nicht wider. Er war weder an die Bedürfnisse ihrer Konzepte angepasst, noch berücksichtigte er die finanziellen Zusatzaufwendungen, die mit den pädagogischen Konzepten verbunden sind.

Dies führte dazu, dass die Träger die von den Eltern gewünschten Profile nicht mehr vollumfänglich anbieten konnten.

Der Blick des VKMK und seiner Träger

Die Träger beabsichtigen, diese Entscheidung mit Bedacht zu behandeln und die neuen Rahmenbedingungen behutsam zu analysieren. Etwaige Anpassungen, sollten die Qualität der frühkindlichen Bildung und die Chancengerechtigkeit weiterhin im Fokus behalten. Die aktuelle Entscheidung sollte als Chance angesehen werden, mehr Entfaltungsmöglichkeiten zu erlangen und die Qualität der frühkindlichen Bildung eigenverantwortlich steigern zu können. Sie eröffnet die Perspektive, die Rahmenbedingungen für neue und innovative Konzeptionen zu erweitern und die Bildung unserer jüngsten Generationen kontinuierlich zu verbessern.

Der VKMK setzt sich für die Stärkung der frühkindlichen Bildung und die Anerkennung der wichtigen Rolle freier Träger in der Kinderbetreuung ein. Für weitere Informationen und Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung