Wir müssen mitreden – VKMK reicht Klage ein

Nachdem viele Versuche scheiterten, den Berliner Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger (VKMK) als Verhandlungspartner über die Rahmenvereinbarung zur Finanzierung und Leitungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV-Tag) mit an den Verhandlungstisch zu bringen, reichen wir nun Klage gegen diese Diskriminierung ein. 

Grund zur Klage

Der VKMK vertritt die Freien kleinen und mittelgroßen Kita-Träger und hat somit ein Recht darauf, als Verhandlungspartner über die Rahmenbedingungen zur Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingeladen zu werden. Rund 90% der Berliner Kitaplätze werden von gemeinnützigen Freien Trägern betrieben, während das Land Berlin lediglich ein Zehntel der Kitaplätze selbst vorhält. Deshalb handelt das Land Berlin mit Vertreter:innen der Freien Träger die Rahmenbedingungen in der RV-Tag aus und schließt darüber einen Vertrag mit ihnen ab. Derzeit sind nur die LIGA sowie der Dachverband der Kinder- und Schülerläden als Verhandlungspartner zugelassen. Die LIGA (AWO, Diakonisches Werk, Caritas u.a.) vertritt nur einen begrenzten Teil der Freien Träger und der Dachverband der Kinder- und Schülerläden seinerseits handelt als Interessenvertretung von Eltern-Kind-Initiativen. Die größte Gruppe – insbesondere kleine und mittelgroße Freie Träger – werden aber durch den Ausschluss des VKMK nicht an den Verhandlungen beteiligt. Eine begrenzte sowie nicht repräsentative Auswahl an Vertreter:innen der Freien Träger bei den RV-Tag-Verhandlungen ist allerdings nicht im Gesetz vorgesehen.

Der VKMK repräsentiert derzeit über 10.000 Kitaplätze, was in etwa den Kitaplätzen des Dachverbandes der Kinder- und Schülerläden entspricht. Wir haben uns in der Pandemie mit vielen Konzepten und Lösungsansätzen, beispielsweise zu Kohorten, Raumluftfiltern, vorgezogenem Impfangebot und PCR-Lolli-Test, eingebracht. Diese wurden vielfach von anderen Verbänden übernommen, unterstützt und von der Senatsverwaltung umgesetzt. Deshalb müssen wir als der konstruktive, ergebnisorientierte Vertreter der kleinen und mittelgroßen Freien Träger künftig zu den Verhandlungen eingeladen werden, um auch bei der Vergabe der Finanzmittel mitsprechen zu können. 

Notwendiger Schritt

Ein weiterer Grund für unsere Klage ist, dass seit Jahren die Erkenntnisse zu betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen der Träger in den Verhandlungen kaum berücksichtigt werden. So wurden den rasant ansteigenden Gewerbemietkosten ebenso wenig Rechnung getragen, wie der allgemein hohen Inflation. Durch die Hauptstadtzulage, die nur den landeseigenen Kitas gezahlt wird, verletzt der Senat das Prinzip der Lohngleichheit bei gleicher Arbeit. Es besteht noch immer eine systematische Unterfinanzierung der Freien Träger, die wir in Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Gesprächen mit der Senatsverwaltung immer wieder angemahnt haben. Doch stattdessen wurde in der Pandemie ein “Solidarbeitrag verhandelt“, der eine unbegründete Rückzahlung von 20 Millionen Euro zur Folge hatte. Diese Verhandlungsergebnisse wären mit unserer Beteiligung nicht in dieser Form zu Stande gekommen.

Wir hätten diese juristische Klärung gern vermieden. Da aber alle außergerichtlichen Versuche, dieses Ziel zu erreichen, scheiterten, sehen wir uns nunmehr in der Pflicht, im Sinne unserer Mitglieder eine gerichtliche Überprüfung des bestehenden Verstoßes gegen das grundgesetzlich verbürgte Recht auf Gleichbehandlung vornehmen zulassen.

Lars Békési, Geschäftsführer des VKMK: “Wir betonen hier nochmals unmissverständlich, dass es uns als Verband nicht um ein subjektives Empfinden geht. In den letzten Jahren hat sich aber die vielfältige Freie Kitaträgerschaft als ein elementarer Bestandteil zur Sicherung und Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz entwickelt. Dennoch hält das Land Berlin seit über 20 Jahren an alten Strukturen fest und ignoriert diese gesellschaftliche Tatsache.”