Positionspapier Gute Kita

Präambel

Für die institutionelle Kindertagesbetreuung gab die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2018 mit dem sog. „Gute-Kita-Gesetz“ (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege – KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) – das große Versprechen die Länder bei der Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung gezielt zu unterstützen.

Mit den darauffolgenden Jahren erlebte die Praxis sowie die begleitende wissenschaftliche Fachwelt die sehr unterschiedliche Ausprägung in der Umsetzung der Handlungsfelder in den jeweiligen Ländern und Kommunen. Vielerorts wurde der Elternbeitragsfreiheit eine größere Bedeutung als der Verbesserung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen beigemessen. Demgegenüber gab es einzelne Länder und Kommunen, die mit den Handlungsmöglichkeiten aus dem Gute-KiTa-Gesetz ihren bereits eingeleiteten Weg zur Verbesserung der Rahmenbedingungen fortgeführt haben.

Um Kindern dauerhaft gute Bedingungen zum Aufwachsen und angemessene Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten, benötigt die frühkindliche Bildung länderübergreifend weitere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung. Hierbei müssen neben dem Bildungsauftrag der Abbau von Benachteiligungen im Zugang sowie die Aus- und Weiterbildung für die Fachkräfte im Vordergrund stehen.

Wir, Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger sowie Kindermitte – Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung begrüßen, dass der Bund die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung mit der weiteren Ausgestaltung eines künftigen Qualitätsentwicklungsgesetzes befördern und fortentwickeln möchte. Insbesondere befürworten wir hierbei, dass sich der Bundesgesetzgeber bei der Ausgestaltung auf prioritäre Handlungsfelder, die der Qualitäts(fort-)entwicklung dienen, fokussiert.

Schwerpunkte

Für den inhaltlichen Diskurs zur Ausgestaltung eines Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes bringen wir folgende Schwerpunktaspekte ein:

Für die Kita, als dem ersten institutionellen Bildungsort für Kinder, stehen derzeit immer weniger Fachkräfte zur Verfügung. Diese Verknappung an Fachkräften hat neben dem demografischen Wandel weitere Gründe. Das Berufsbild der pädagogischen Fachkraft in Kitas ist weder finanziell noch politisch attraktiv besetzt.

Zunehmend steigen die Anforderungen an die Fachkräfte auf Grund immer weiterer Betreuungs,- Bildungs- und Sozialisierungsvorgaben, sozialer Verwerfungen und fachfremder Aufgaben. Gleichzeitig übernehmen die Kitaträger einen großen Teil der berufsbegleitenden Ausbildung. Dies bedeutet Verantwortung, die gern übernommen wird, aber auch mehr Arbeit.

Einerseits decken sich die bestehenden Ausbildungsinhalte oft nicht mit den Anforderungen in der täglichen Arbeit in den Einrichtungen und anderseits wird die Arbeitszeit der Auszubildenden voll auf den Personalschlüssel angerechnet. Somit entspricht der politisch dargestellte Betreuungsschlüssel nicht dem tatsächlichen Betreuungsschlüssel vor Ort, da hier Weiterbildung, Krankheit und Urlaub prozentual einberechnet werden müssen.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass diese prozentuale Einberechnung den Fachkräften und Eltern nicht bewusst ist, sowie gleichfalls nicht mehr der Wirklichkeit entsprechen. Dies führt zu Unverständnis auf allen Seiten und einer gefühlten oder tatsächlichen Überlastung.

Für die mittelbare pädagogische Arbeit wie Vorbereitungen, Entwicklungsdokumentationen, Elternarbeit stehen den Fachkräften nicht in allen Bundesländern klar definierte Stunden in der Woche zur Verfügung. Dort wo Zeit für mittelbare Pädagogik vorgesehen ist, kann sie aufgrund der Ausfälle und Personalmangels teilweise nicht realisiert werden; Aufgaben werden in der Freizeit erledigt oder angehäuft. Die Fachkräfte werden im Spannungsfeld zwischen ihren eigenen Ansprüchen an eine gelingende Bildungsarbeit und individuellen Förderung der Kinder, den Vorgaben der entsprechenden Aufsichtsbehörden und den Erwartungshaltungen der Eltern aufgerieben.

Für bessere Rahmenbedingungen für pädagogische Fachkräfte bedarf es:

-       vollständige Entlastung der Pädagogen und Leitungen von fachfremden Verwaltungstätigkeiten

-       die Zahlung eines angemessenen Ausbildungsentgeltes

-       ausreichend Zeit für Praxisanleitung sowie

-       regelmäßige verpflichtende Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte sowie Leitungskräfte

-       Qualifikation von Anleitungskräften und Berücksichtigung zeitlicher Ressourcen für eine professionelle Begleitung von Auszubildenden und Berufs- und Quereinsteiger: innen

-       Schaffung professioneller Entwicklungsmöglichkeiten für päd. Fachkräfte durch Funktionsstellen als neue pädagogische Fach- und Führungspersonen ähnlich den Fachkräften Sprach-Kita

-       Spezifische Vorbereitungszeiten für den Elementarbereich und gleichzeitiger Angleichung der Betreuungsrelation an den U3 - Bereich

-       von Beginn an muss in dem Kontext der räumlichen Gestaltung auch die vollumfängliche digitale Ausstattung der Einrichtungen an sich sowie die digitale Bildung (Querschnittsaufgabe) als Qualitätsentwicklungsmerkmal bedacht werden

Harmonisierung von Gesetzen

Die Qualität von Kita und Ganztägiger Betreuung und Bildung zu entwickeln, ist nicht allein in einem Kita-Qualitätsgesetz zu entwickeln. Schnittstellen zu anderen Gesetzen müssen verändert werden, um Voraussetzungen für die Ziele im Kita-Qualitätsgesetz zu schaffen.

Änderungswürdige Gesetze sind insbesondere:

-       Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Schulstandorte müssen hiervon explizit ausgenommen werden, um Kooperation von Jugendhilfeträger und Schule zu ermöglichen

-       Aufstiegs-BaföG: In manchen Bundesländern mussten Fachschulen die Erzieher-Ausbildung umgestalten, sodass Praxis- und Theorie-Phasen der Vorgabe für Aufstiegs-BaföG entsprechen. Das BaföG sollte für sozialpädagogische Ausbildungen derart verändert werden, dass die Ausbildungen so gestaltet werden können, dass sie inhaltlich sinnvoll sind und die Fachschüler:innen bestmöglich in die Praxis integriert werden.

-       Weitere Schnittstellen zu angrenzenden Regelungen sind zu prüfen.

Die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung ist eine zentrale Aufgabe, die nur gemeinsam von Ländern, Kommunen und Bund erfolgreich gestaltet werden kann. Gute KiTa schafft die Basis für die Lösung aller gesellschaftlicher Herausforderungen.

Wir, der Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger sowie Kindermitte – Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung, bedanken uns für die Möglichkeit, zur Ausgestaltung eines Kita-Qualitätsentwicklungsgesetzes mit unseren inhaltlichen Beiträgen mitwirken zu können.

(Stand: 15.10.2022)




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