Senat (ver)plant, die „Notbetreuung“ zu beenden 

Wie wir in unseren letzten Pressemitteilungen und dem Offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister bereits betont haben, war die derzeitige „Notbetreuung“ ein Euphemismus. Die Auslastung in vielen Kindertagesstätten lag nur wenige Prozentpunkte unter dem üblichen Regelbetrieb. Deshalb begrüßen wir den Wunsch der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF), die „Notbetreuung“ schnellstmöglich aufzuheben und einen eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bis zum Ende des Kita-Jahres einzuführen. 

Infektionsschutz vor Ort statt Ausschließen 

Besonders nachteilig an der „Notbetreuung“ war, dass jeweils dieselben vier bis fünf Kinder von dem Bildungs- und Betreuungsangebot ausgeschlossen wurden. Das stand dem Recht auf Bildung der Kinder entgegen. Hier musste eine Abwägung zwischen Infektionsschutz und Kindeswohl getroffen werden. Da allerdings das Infektionsgeschehen bei einer Reduzierung von beispielsweise 24 auf 20 Kinder in einer Kindertageseinrichtung kaum beeinflusst wird, jedoch das Kindeswohl bei einer dauerhaft fehlenden Betreuung und Bildung stark leidet, unterstützen wir die Entscheidung der SenBJF.  

Was ist im Detail geplant? 

Wir bedauern es sehr, dass sich die Jugendsenatorin nicht mit ihrer Forderung einer Umsetzung zum 10. Mai durchsetzen konnte. Den Plänen des Senats entsprechend wird es eine Entscheidung erst am 11. Mai geben. Nach unseren Informationen soll zum 17. Mai der eingeschränkte Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen erneut ausgerufen und den Trägern vor Ort die Möglichkeit gegeben werden, die Umsetzung den Gegebenheiten vor Ort anzupassen.  

Der Zwischenschritt bei der Öffnung, 4- und 5-Jährige ohne Einschränkung zu betreuen, ist nahezu wirkungslos für den Infektionsschutz. Allerdings ist es weiterhin eine bürokratische Belastung, die zwei bis drei Kinder zu bestimmen, die auch weiterhin nicht zur Kita kommen dürfen. 

Unsere Kitas sind vorbereit.

Unsere Mitglieder sind bereit, in den eingeschränkten Regelbetrieb zu wechseln. Die jeweiligen Konzepte zum Infektionsschutz sorgen für eine geringe Quote bei den quarantänebedingten Schließungen von zweieinhalb Prozent. Wir begrüßen, dass auch der Senat die Handlungsschnelligkeit und Lösungsorientierung der Freien Träger anerkennt und ihnen die nötige Beinfreiheit vor Ort bei der Umsetzung der Maßnahmen gewährt. Dazu würde allerdings auch gehören, die Beschaffung der Tests im kommenden Kita-Jahr nicht, wie geplant, der Senatsverwaltung zu übertragen, sondern für diesen Zweck den freien Trägern eine Kostenpauschale einzuräumen. 

Wir unterstützen den Plan der SenBJF, schnellstmöglich die Notbetreuung zu beenden, vor allem, weil wir davon überzeugt sind, dass dem Kindeswohl auch in einer Pandemie mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Es gilt, die Schäden in den Kinderseelen aufgrund des bisherigen Hin-und-Her so gering wie möglich zu halten.