Pressemitteilung -Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Kita-FöG)

Pressemitteilung

Der Senat beschließt mit der Sitzung vom 10.10.2017 den Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Kita-FöG). Der Gesetzentwurf wird nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht und soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Unter anderem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Rechts-anspruch auf einen Kita-Platz erweitert, die Personalausstattung verbessert und die Frage der Zuzahlungen verbindlich geregelt wird.

Berlin, 12.10.2017 - Der VKMK (Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V.) begrüßt als ersten Schritt die Erhöhung der Anleitungsstunden und die weitere Verbesserung des Leitungs-schlüssels.

Der VKMK kritisiert jedoch hierbei, dass trotz der zahlreichen Gespräche im Vorfeld mit allen bildungspolitischen Sprechern der Regierungsparteien, der Senatsverwaltung für Jugend und Familie und den weiteren Bezirksbürgermeistern sowie Bezirksstadträten, die Bildungssenatorin weiterhin keine 100%-Finanzierung durchsetzt und zudem auf eine Obergrenze für Zusatzleistungen der Kitas beharrt. 

Die Bildungssenatorin ignoriert, dass es seitens ihrer Senats-verwaltung zu dem Themenkomplex "Zusatzleistungen" keine belastbare Datenbasis gibt, auf deren Grundlage eine sinnvolle gesetzliche Regelung ergriffen werden könne.

In dem Wissen, dass eine derart ins Blaue festgelegte Obergrenze keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten kann, soll diese nunmehr über die "Hintertür" im Rahmen einer Rechtsverordnung erfolgen. 

Statt weiterhin auf der Basis von vagen Vermutungen und/oder Behauptungen über etwaige vereinzelte Beschwerden eine Bürokratie schaffende Obergrenze zu erzwingen, sollte die Bildungssenatorin endlich berücksichtigen, dass die zusätzlich ergänzenden, besonderen pädagogischen Angebote der jeweiligen Träger Ausdruck der besonderen Wünsche der Eltern sind und somit der Qualität der Erziehung ihrer Kinder dienen.

Daher bietet der VKMK der Bildungssenatorin und ihrer Senatsverwaltung weiterhin an, im Sinne einer exzellenten Förderung der Kinder gemeinsam eine tragfähige Lösung zu entwickeln.